Rechtssatz RS0021254
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021254
Geschäftszahl
2Ob106/73; 3Ob29/74
Entscheidungsdatum
05.03.1974
Rechtssatz
Wird ein Dienstnehmer am Gewinn oder Umsatz beteiligt, so entsteht damit allein noch kein Mitspracherecht - wie bei einer Erwerbsgesellschaft - denn mit einer solchen Beteiligung wird noch keine über ein bloßes Beschäftigungsverhältnis hinausgehende Organisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb geschaffen (Wahle in Klang 2. Auflage V, 504, 541, SZ 23/48).Wird ein Dienstnehmer am Gewinn oder Umsatz beteiligt, so entsteht damit allein noch kein Mitspracherecht - wie bei einer Erwerbsgesellschaft - denn mit einer solchen Beteiligung wird noch keine über ein bloßes Beschäftigungsverhältnis hinausgehende Organisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb geschaffen (Wahle in Klang 2. Auflage römisch fünf, 504, 541, SZ 23/48).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 106/73
Entscheidungstext OGH 13.09.1973 2 Ob 106/73
Veröff: EvBl 1974/51 S 126 = Arb 9156 = SozM IE,101
- 3 Ob 29/74
Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 29/74
Auch; GesRZ 1975,30
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021254
Dokumentnummer
JJR_19730913_OGH0002_0020OB00106_7300000_002