Rechtssatz RS0021274
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021274
Entscheidungsdatum
04.09.1973
Rechtssatz
Bei Beendigung der Vertretung eines anderen Arbeitsnehmers ist für die Weisung, auf den bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, die Zustimmung des Betriebsrates auch dann nicht notwendig, wenn der Dienstnehmer einen Arbeitskollegen vertreten hatte, der unter günstigeren Arbeitsbedingungen als er selbst beschäftigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021274
Dokumentnummer
JJR_19730904_OGH0002_0040OB00064_7300000_001