Rechtssatz RS0021294
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021294
Entscheidungsdatum
14.04.1970
Rechtssatz
Wurde ein Arbeitnehmer unter Aufrechterhaltung seines Arbeitsverhältnisses vorübergehend von seinem Stammunternehmen einer Monteurgruppe des entleihenden Unternehmens zugeteilt und hatte es unter deren Aufsicht Arbeiten zu leisten, die von diesem Unternehmen zu erbringen waren, so war er während dieser Zeit der Zuteilung dem Betrieb der entleihenden Firma eingegliedert und es bestand ein Leiharbeitsverhältnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021294
Dokumentnummer
JJR_19700414_OGH0002_0040OB00023_7000000_001