Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0021294×

Rechtssatz RS0021294

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0021294

Geschäftszahl

4Ob23/70

Entscheidungsdatum

14.04.1970

Rechtssatz

Wurde ein Arbeitnehmer unter Aufrechterhaltung seines Arbeitsverhältnisses vorübergehend von seinem Stammunternehmen einer Monteurgruppe des entleihenden Unternehmens zugeteilt und hatte es unter deren Aufsicht Arbeiten zu leisten, die von diesem Unternehmen zu erbringen waren, so war er während dieser Zeit der Zuteilung dem Betrieb der entleihenden Firma eingegliedert und es bestand ein Leiharbeitsverhältnis.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 23/70
    Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 23/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021294

Dokumentnummer

JJR_19700414_OGH0002_0040OB00023_7000000_001