Rechtssatz RS0021342
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021342
Geschäftszahl
8Ob610/90 (8Ob679/90)
Entscheidungsdatum
13.12.1990
Rechtssatz
Politische Veränderungen, die zur Gefahr terroristischer Anschläge auf ein Mietobjekt führen, sind ein Fall höherer Gewalt und durchaus den im § 1104 ABGB genannten kriegerischen Ereignissen gleichzusetzen. In diesem Fall ist der Vermieter im Rahmen seiner Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber seinen früheren Mietern verpflichtet, von sich mit dem Anbot einer angemessenen Mietzinsreduktion an die früheren Mieter heranzutreten oder - wenn dies von ihnen nicht akzeptiert werden sollte - das Mietverhältnis mit dem die übrigen Mitmieter indirekt gefährdenden Mieter auf deren Verlangen zu beenden.Politische Veränderungen, die zur Gefahr terroristischer Anschläge auf ein Mietobjekt führen, sind ein Fall höherer Gewalt und durchaus den im Paragraph 1104, ABGB genannten kriegerischen Ereignissen gleichzusetzen. In diesem Fall ist der Vermieter im Rahmen seiner Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber seinen früheren Mietern verpflichtet, von sich mit dem Anbot einer angemessenen Mietzinsreduktion an die früheren Mieter heranzutreten oder - wenn dies von ihnen nicht akzeptiert werden sollte - das Mietverhältnis mit dem die übrigen Mitmieter indirekt gefährdenden Mieter auf deren Verlangen zu beenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021342
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017
Dokumentnummer
JJR_19901213_OGH0002_0080OB00610_9000000_001