Rechtssatz RS0021409
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021409
Geschäftszahl
8Ob610/90 (8Ob679/90)
Entscheidungsdatum
13.12.1990
Rechtssatz
Die latente Gefahr von Bombenanschlägen, die ständige Anwesenheit von Polizei und die Durchführung von Personenkontrollen zur Verhinderung solcher Anschläge, die durch den Einzug einer Mitmieterin, die erfahrungsgemäß bedauerlicherweise immer wieder Ziel terroristischer Anschläge war und ist, herbeigeführt worden sein sollen, sind an sich geeignet, einen Umsatzrückgang und damit auch eine Entwertung des Mietobjektes zu bewirken und rechtfertigen eine Mietzinsreduktion.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021409
Dokumentnummer
JJR_19901213_OGH0002_0080OB00610_9000000_003