Rechtssatz RS0021468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021468
Entscheidungsdatum
09.01.1973
Rechtssatz
Der Zweck der bei Beendigung des Arbeiterdienstverhältnisses zu gewährenden Abfertigung besteht darin, dem Arbeiter, der seine Arbeitskraft durch viele Jahre hindurch demselben Dienstgeber zur Verfügung gestellt hat, einen besonderen Vorteil zu gewähren. Damit soll nicht nur seine Treue belohnt, sondern auch der Nutzen, den das Unternehmen aus der Arbeit des Dienstnehmers gezogen hat, berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 97/72
Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72
Veröff: Arb 9083 = SozM IC,849 = IndS 1975 3,943 = ZAS 1975,54 (Tomandl)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021468
Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00097_7200000_001