Rechtssatz RS0021479
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021479
Geschäftszahl
4Ob584/78 (4Ob585/78)
Entscheidungsdatum
13.03.1979
Rechtssatz
Der Umstand, daß eine von einem Möbelhändler (§ 1299 ABGB) gemietete Lagerhalle wegen der bei außergewöhnlichem Wetter eindringenden Immissionen - objektiv gesehen - zur Lagerung von Möbeln nicht geeignet ist, beeinflußt die Höhe der Mietzinsforderung nicht.Der Umstand, daß eine von einem Möbelhändler (Paragraph 1299, ABGB) gemietete Lagerhalle wegen der bei außergewöhnlichem Wetter eindringenden Immissionen - objektiv gesehen - zur Lagerung von Möbeln nicht geeignet ist, beeinflußt die Höhe der Mietzinsforderung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021479
Dokumentnummer
JJR_19790313_OGH0002_0040OB00584_7800000_001