Rechtssatz RS0021493
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021493
Entscheidungsdatum
20.04.1971
Rechtssatz
Pflicht eines Lastkraftwagen - Lenkers, der eine plötzliche Verlagerung der Ladung (hier: volle Weinfässer!) seines Wagens bemerkt, sofort anzuhalten, um Ursache und Art dieser Verlagerung festzustellen und sich zu überzeugen, daß das Weiterfahren ohne weitere Vorkehrungen zur Hintanhaltung einer Gefährdung von Personen oder einer Beschädigung von Sachen geschehen kann. Bei Unterlassung dieser Verpflichtung kann nicht mehr von einer entschuldbaren Fehlleistung gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0021493
Dokumentnummer
JJR_19710420_OGH0002_0040OB00005_7100000_001