Rechtssatz RS0021556
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021556
Entscheidungsdatum
14.12.1982
Rechtssatz
Die in Sondergesetzen aufgezählten Beispiele, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist, können allgemeine Geltung auch für andere Dienstverhältnisse, bei denen das Gesetz nicht näher ausführt, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist (zB § 1162 ABGB), umso eher beanspruchen, als sie untereinander im wesentlichen übereinstimmen.Die in Sondergesetzen aufgezählten Beispiele, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist, können allgemeine Geltung auch für andere Dienstverhältnisse, bei denen das Gesetz nicht näher ausführt, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist (zB Paragraph 1162, ABGB), umso eher beanspruchen, als sie untereinander im wesentlichen übereinstimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0021556
Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0040OB00176_8200000_001