Rechtssatz RS0021578
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021578
Entscheidungsdatum
14.10.1976
Rechtssatz
Übernimmt der Architekt außer der Planung auch Bauorganisation und Bauaufsicht, so kommen die Vorschriften des § 1167 ABGB bei bloßen Zwischenleistungen - Fehlern in die Bauplänen - nicht in Anwendung.Übernimmt der Architekt außer der Planung auch Bauorganisation und Bauaufsicht, so kommen die Vorschriften des Paragraph 1167, ABGB bei bloßen Zwischenleistungen - Fehlern in die Bauplänen - nicht in Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021578
Dokumentnummer
JJR_19761014_OGH0002_0070OB00667_7600000_001