Rechtssatz RS0021835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021835
Entscheidungsdatum
15.03.1989
Rechtssatz
Die Zahlung von Fortbildungskursen und die vom Arbeitgeber erwartete und in Anspruch genommene ständige Verfügbarkeit der Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Hinblick auf eine spätere Abrechnung zeigt, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf längere Zeit für den Betrieb erhalten wollte. Auch die Aufnahme der Arbeit auf der Grundlage des alten Arbeitsvertrages ist als Indiz für eine Karenzierung zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021835
Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00268_8800000_002