Rechtssatz RS0021955
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021955
Entscheidungsdatum
19.03.1986
Rechtssatz
Das Rücktrittsrecht wegen des Unterbleibes der Mitwirkung des Bestellers nach § 1168 Abs 2 ABGB schließt das Recht des Unternehmers nicht aus, in anderen Fällen eines für ihn unzumutbaren Schwebezustandes durch Umstände, die die Werkerstellung verzögern oder erschweren und die auf der Seite des Bestellers eingetreten sind, von dem Werkvertrag zurückzutreten.Das Rücktrittsrecht wegen des Unterbleibes der Mitwirkung des Bestellers nach Paragraph 1168, Absatz 2, ABGB schließt das Recht des Unternehmers nicht aus, in anderen Fällen eines für ihn unzumutbaren Schwebezustandes durch Umstände, die die Werkerstellung verzögern oder erschweren und die auf der Seite des Bestellers eingetreten sind, von dem Werkvertrag zurückzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021955
Dokumentnummer
JJR_19860319_OGH0002_0030OB00562_8500000_001