Rechtssatz RS0022311
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022311
Entscheidungsdatum
01.03.1977
Rechtssatz
Die Vermutung des § 1237 ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.Die Vermutung des Paragraph 1237, ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022311
Dokumentnummer
JJR_19770301_OGH0002_0050OB00523_7700000_001