Rechtssatz RS0022431
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022431
Entscheidungsdatum
27.10.1971
Rechtssatz
Für die Kenntnis der Nichtigkeit ist nur der Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend. Ein nachträglich auftretender böser Glaube, also eine nachträgliche Kenntnisnahme vom Nichtigkeitsgrund, ändert daran nichts, daß in vermögensrechtlicher Beziehung die Scheidungsfolgen eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022431
Dokumentnummer
JJR_19711027_OGH0002_0070OB00189_7100000_003