Rechtssatz RS0022529
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022529
Entscheidungsdatum
15.10.1986
Rechtssatz
Eine sogenannte "horizontale Sozietät" ist der Zusammenschluß mehrerer junger Rechtsanwälte, die gemeinsam ihren Beruf als Rechtsanwalt beginnen und sich durch den Zusammenschluß eine Erniedrigung der Regiekosten aber auch eine Erleichterung durch gegenseitige Vertretungsmöglichkeit erwarten. Eine sogenannte "vertikale Sozietät" liegt vor, wenn ein alter Rechtsanwalt in seine gut eingeführte Rechtsanwaltskanzlei einen jungen Rechtsanwalt aufnimmt, in welchem Fall einerseits die Starthilfe für den jungen Rechtsanwalt andererseits aber auch die Sicherung der Altersversorgung des alten Rechtsanwalts im Vordergrund steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022529
Dokumentnummer
JJR_19861015_OGH0002_0030OB00564_8600000_004