Rechtssatz RS0022665
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022665
Entscheidungsdatum
11.07.1973
Rechtssatz
Mit der Änderung des § 1220 ABGB durch die Novelle BGBl 342/1970 war nur die Gleichstellung der ehelich geborenen mit der unehelichen Tochter, sonst aber keine Abänderung der bestehenden Rechtslage beabsichtigt.Mit der Änderung des Paragraph 1220, ABGB durch die Novelle Bundesgesetzblatt 342 aus 1970, war nur die Gleichstellung der ehelich geborenen mit der unehelichen Tochter, sonst aber keine Abänderung der bestehenden Rechtslage beabsichtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0022665
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024
Dokumentnummer
JJR_19730711_OGH0002_0050OB00134_7300000_002