Rechtssatz RS0023986
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023986
Entscheidungsdatum
04.05.1951
Rechtssatz
Ein Gewährleistungsanspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Erwerber gegen die Klage des Veräußerers auf Leistung des vertraglichen Entgeltes für die Lieferung der mangelhaften Sache das Bestehen des Mangels trotz Kenntnis nicht eingewendet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0023986
Dokumentnummer
JJR_19510504_OGH0002_0020OB00057_5100000_001