Rechtssatz RS0024177
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024177
Entscheidungsdatum
11.07.1968
Rechtssatz
Dem Anspruch auf Vornahme von Instandsetzungsarbeiten durch den Vermieter steht der Einwand der Unmöglichkeit entgegen, wenn ein von der Baubehörde erlassener Räumungsbescheid und Abtragungsbescheid in Rechtskraft erwachsen und die in diesem Bescheid zum Ansuchen um die Baubewilligung zur Behebung der Schäden gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024177
Dokumentnummer
JJR_19680711_OGH0002_0040OB00532_6800000_001