Rechtssatz RS0024461
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024461
Entscheidungsdatum
12.07.1950
Rechtssatz
Da heute Reichsmark nicht mehr existieren, kann bei einer in Österreich zahlbaren Reichsmarkschuldigkeit - sofern das Gesetz oder ein Staatsvertrag nichts anderes verfügt - nur mehr eine Verurteilung zur Zahlung in Schilling nach der gesetzlichen Umrechnungsrelation nach § 3 Abs 2 SchillingG erfolgen.Da heute Reichsmark nicht mehr existieren, kann bei einer in Österreich zahlbaren Reichsmarkschuldigkeit - sofern das Gesetz oder ein Staatsvertrag nichts anderes verfügt - nur mehr eine Verurteilung zur Zahlung in Schilling nach der gesetzlichen Umrechnungsrelation nach Paragraph 3, Absatz 2, SchillingG erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024461
Dokumentnummer
JJR_19500712_OGH0002_0010OB00391_5000000_001