Rechtssatz RS0024469
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024469
Entscheidungsdatum
17.09.1953
Rechtssatz
Wenn in einem Provisionsvertag vereinbart wurde, daß die Provisionsansprüche erlöschen, wenn das Unternehmen verkauft wird, so erlöschen die Provisionsansprüche, wenn die Gattin und Erbin des Unternehmers das Unternehmen ihren Pflichtteilsberechtigten Kindern zwecks Tilgung der Pflichtteilsansprüche an Zahlungs Statt überläßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024469
Dokumentnummer
JJR_19530917_OGH0002_0030OB00340_5300000_001