Rechtssatz RS0024616
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0024616
Entscheidungsdatum
02.02.1950
Norm
ABGB §879 CIIo2
KollVG §2 Abs1
Rechtssatz
Wenn im Kollektivvertrag ein Mindestmaß der einzuschränkenden wöchentlichen Arbeitszeit vorgesehen ist, so ist die Vereinbarung eines Urlaubes gegen Karenz der Gebühren unzulässig, auch wenn dem Arbeiter die Möglichkeit gewährt wird, die Aussetzungszeit nachzuarbeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024616
Dokumentnummer
JJR_19500202_OGH0002_0040OB00050_4900000_001