Rechtssatz RS0025112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025112
Entscheidungsdatum
10.10.1994
Rechtssatz
Die Schlüsselgewalt steht nur dem Gatten zu, der den gemeinsamen Haushalt führt, der keine Einkünfte bezieht und soweit es sich objektiv um ein Rechtsgeschäft des täglichen Lebens für den gemeinsamen Haushalt und darüber hinaus dem Dritten ein Handeln in diesem Rahmen erkennbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0025112
Dokumentnummer
JJR_19941010_OGH0002_0100OB00526_9400000_001