Rechtssatz RS0025434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025434
Entscheidungsdatum
05.11.1969
Rechtssatz
Wer trotz Kenntnis des ohne Vollmacht in seinem Namen abgeschlossenen (Kaufvertrages) Vertrages der Abfassung und Versendung eines wiederum in seinem Namen gestellten Stundungsansuchen hinsichtlich des Kaufpreises zustimmt, genehmigt den Vertrag nachträglich und muß ihn gegen sich gelten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025434
Dokumentnummer
JJR_19691105_OGH0002_0050OB00227_6900000_002