Rechtssatz RS0025851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025851
Geschäftszahl
1Ob102/69 (1Ob103/69)
Entscheidungsdatum
12.06.1969
Rechtssatz
Wenn Brautleute beschließen, zum Erwerb einer Eigentumswohnung als Ehewohnung die beiderseitigen Ersparnisse zusammenzulegen und zu verwenden, und wenn sie diesen Beschluß sodann in die Tat umsetzen, wird hiedurch stillschweigend eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0025851
Dokumentnummer
JJR_19690612_OGH0002_0010OB00102_6900000_001