Rechtssatz RS0025933
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0025933
Geschäftszahl
6Ob1/66; 5Ob209/11p
Entscheidungsdatum
14.02.2012
Rechtssatz
Die erloschene Societas (Arbeitsgemeinschaft) verwandelt sich mangels Vereinbarung einer Liquidation nach dem Vorbild des Handelsrechts in eine einfache communio, eine Gemeinschaft nach dem sechzehntes Hauptstück des ABGB. Es ist daher jeder der früheren Mitglieder der bürgerlichen Erwerbsgesellschaft berechtigt, die ihm aus einer Schlußabrechnung gegenüber einem anderen Gemeinschafter zustehenden Geldansprüche einzuklagen.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 1/66
Entscheidungstext OGH 19.01.1966 6 Ob 1/66
- 5 Ob 209/11p
Entscheidungstext OGH 14.02.2012 5 Ob 209/11p
Vgl auch; Beisatz: Im Fall der Auflösung der Gesellschaft fällt eine dieser quoad sortem gewidmete Sache im Zweifel nicht an den Eigentümer, sondern an die Liquidationsmasse. Die Auflösung der Gesellschaft führt zunächst zur Umwandlung in eine Rechtsgemeinschaft im Sinne des 16. Hauptstücks des ABGB, die solange besteht, bis sie durch Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens beendet wird. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025933
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2012
Dokumentnummer
JJR_19660119_OGH0002_0060OB00001_6600000_001