Rechtssatz RS0026018
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026018
Entscheidungsdatum
24.10.2022
Rechtssatz
Kein Dienstverhältnis eines Flüchtlings, der für gewährtes Quartier und Verpflegung fallweise verschiedene Arbeiten (Reparaturen am Dach und den Schlössern, Arbeiten auf dem Feld etc) verrichtet.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 136/54
Entscheidungstext OGH 25.01.1955 4 Ob 136/54
Veröff: SZ 28/15
- 8 ObA 74/22y
Entscheidungstext OGH 24.10.2022 8 ObA 74/22y
Vgl; Beisatz: Hier: Kein Dienstverhältnis des Klägers, der nach Abstimmung mit dem Erstbeklagten mietzinsfrei in einem der leerstehenden Häuser der Zweitbeklagten wohnen durfte und aus Gefälligkeit kleine Arbeiten auf den Liegenschaften der Zweitbeklagten übernahm. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026018
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2022
Dokumentnummer
JJR_19550125_OGH0002_0040OB00136_5400000_001