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Rechtssatz RS0026310×

Rechtssatz RS0026310

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0026310

Geschäftszahl

1Ob606/86

Entscheidungsdatum

03.09.1986

Rechtssatz

Die in einem Rechtsstreit vertretene Ansicht eines Rechtsanwaltes, seine Partei habe wegen schwerer Vertrauenserschütterung (Zahlungsunfähigkeit eines Käufers, der einen behaupteten Bausparbrief nicht abgeschlossen und Offenbarungseid abgelegt hatte) vom Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vor Fälligkeit der Zahlung zurücktreten können, ist vertretbar und macht ihn nicht für die Kosten des verlorenen Rechtsstreites haftungspflichtig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 606/86
    Entscheidungstext OGH 03.09.1986 1 Ob 606/86

Schlagworte

RA

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026310

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0010OB00606_8600000_001