Rechtssatz RS0026365
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026365
Entscheidungsdatum
21.09.1948
Rechtssatz
Der Direktor eines Bauerntheaters, der sich mit seinem Ensemble dem Unternehmer eines Kabarett verpflichtet, für eine garantierte und bestimmte Spieldauer dortselbst Stücke nach der Wahl des Direktors der Truppe und ihrer Eigenart gegen ein Gesamthonorar, dessen Aufteilung auf die einzelnen Schauspieler ihm überlassen bleibt, aufzuführen, ist Dienstnehmer aus einem Gruppenarbeitsvertrag und wirtschaftlich vom Unternehmer (Direktor des Kabarett) abhängig, der das Risiko des Unternehmens ausschließlich trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0026365
Dokumentnummer
JJR_19480921_OGH0002_0040OB00012_4800000_001