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Rechtssatz RS0026365

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0026365

Geschäftszahl

4Ob12/48

Entscheidungsdatum

21.09.1948

Rechtssatz

Der Direktor eines Bauerntheaters, der sich mit seinem Ensemble dem Unternehmer eines Kabarett verpflichtet, für eine garantierte und bestimmte Spieldauer dortselbst Stücke nach der Wahl des Direktors der Truppe und ihrer Eigenart gegen ein Gesamthonorar, dessen Aufteilung auf die einzelnen Schauspieler ihm überlassen bleibt, aufzuführen, ist Dienstnehmer aus einem Gruppenarbeitsvertrag und wirtschaftlich vom Unternehmer (Direktor des Kabarett) abhängig, der das Risiko des Unternehmens ausschließlich trägt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 12/48
    Entscheidungstext OGH 21.09.1948 4 Ob 12/48
    Veröff: SZ 21/128 = JBl 1948,594

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0026365

Dokumentnummer

JJR_19480921_OGH0002_0040OB00012_4800000_001