Rechtssatz RS0026434
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026434
Entscheidungsdatum
18.11.1975
Rechtssatz
Wurde dem Baggerunternehmer vor Arbeitsbeginn zwar bekanntgegeben, daß im Bereich der Arbeitsstelle ein Starkstromkabel verlegt ist, nicht aber dessen (unbekannte) genaue Lage, so ist er nach § 1299 ABGB verpflichtet, beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Erkundigungen über die genaue Lage dieses Kabels einzuholen.Wurde dem Baggerunternehmer vor Arbeitsbeginn zwar bekanntgegeben, daß im Bereich der Arbeitsstelle ein Starkstromkabel verlegt ist, nicht aber dessen (unbekannte) genaue Lage, so ist er nach Paragraph 1299, ABGB verpflichtet, beim zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Erkundigungen über die genaue Lage dieses Kabels einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026434
Dokumentnummer
JJR_19751118_OGH0002_0050OB00209_7500000_001