Rechtssatz RS0026506
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026506
Entscheidungsdatum
11.09.1984
Rechtssatz
Wer gewerbsmäßig mobile WC Anlagen vermietet, ist verpflichtet eine gefahrlos benützbare WC - Anlage zur Verfügung zu stellen. Der Umstand, daß der Toilettwagen bei seiner Zulassung zum Verkehr geprüft wurde, kann ihn nicht entschuldigen, wenn eine Gefährlichkeit (Aushängen der Treppe) bei erforderlicher Sachkenntnis erkennbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026506
Dokumentnummer
JJR_19840911_OGH0002_0080OB00207_8300000_001