Rechtssatz RS0026660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026660
Entscheidungsdatum
16.02.1983
Rechtssatz
Kein (Mitverschulden) Verschulden trifft ein achtjähriges Kind, da es nicht weiß, daß es nicht neben einer scheinbar erloschenen Feuerstelle spielen darf, weil dabei, wenn jemand einen Gegenstand hineinwirft vielleicht eine gefährliche Stichflamme entstehen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026660
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009
Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00679_8200000_001