Rechtssatz RS0026720
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026720
Entscheidungsdatum
21.03.1977
Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob einem Anwalt zufolge verhältnismäßig niedriger Abgeltung eines Schmerzengeldes in einem Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer ein Kunstfehler anzurechnen ist, ist auch der Vorteil prompter Zahlung nach einer rasch erwirkten außergerichtlichen Schadensabfindung zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026720
Dokumentnummer
JJR_19770321_OGH0002_0050OB00512_7700000_001