Rechtssatz RS0026866
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026866
Entscheidungsdatum
15.09.1982
Rechtssatz
Gleichteiliges Mitverschulden des Geschädigten, der gegen § 80 Abs 2 Satz 1 StVO verstößt, wobei die von ihm geführten Pferde durch einen mangelhaft verwahrten Hund zum Scheuen gebracht werden.Gleichteiliges Mitverschulden des Geschädigten, der gegen Paragraph 80, Absatz 2, Satz 1 StVO verstößt, wobei die von ihm geführten Pferde durch einen mangelhaft verwahrten Hund zum Scheuen gebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0026866
Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0010OB00638_8200000_001