Rechtssatz RS0026886
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026886
Entscheidungsdatum
08.06.1971
Rechtssatz
Kein Mitverschulden der Eigentümerin eines Hundes, die diesen mit dem ihr als nicht bösartig bekannten, frei herumlaufenden Hund des Beklagten spielen ließ, die Hunde, als wider Erwarten zu raufen begannen, mit bloßer Hand trennte und vom Hund des Beklagten gebissen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0026886
Dokumentnummer
JJR_19710608_OGH0002_0080OB00115_7100000_001