Rechtssatz RS0026908
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026908
Entscheidungsdatum
16.02.1983
Rechtssatz
Kein (Mitverschulden) Verschulden trifft ein achtjähriges Kind, da es nicht weiß, daß es nicht neben einer scheinbar erloschenen Feuerstelle spielen darf, weil dabei, wenn jemand einen Gegenstand hineinwirft vielleicht eine gefährliche Stichflamme entstehen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026908
Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00679_8200000_002