Rechtssatz RS0026934
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026934
Entscheidungsdatum
10.07.1973
Rechtssatz
1 : 3 zu Lasten des Lenkers, der vor einer unübersichtlichen Kurve bei ungenügender Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen einer Kolonne ansetzt, beim Erkennen eines Entgegenkommenden ganz links fährt, so daß dieser statt sofort zu bremsen, zuerst vermeint zwischen der Kolonne und dem Überholenden durchfahren zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026934
Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0080OB00113_7300000_001