Rechtssatz RS0027017
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027017
Entscheidungsdatum
06.11.1968
Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1, wenn ein Kraftfahrzeuglenker bei Dunkelheit in durch Alkoholgenuß beeinträchtigtem Zustand einen auf der falschen Fahrbahnhälfte entgegenkommenden betrunkenen Radfahrer ohne Not nach links ausweicht und ohne Sicht auf den Radfahrer mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, sodaß es infolge Rückkehr des Radfahrers auf die richtige Fahrbahnhälfte zum Zusammenstoß kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027017
Dokumentnummer
JJR_19681106_OGH0002_0020OB00297_6800000_001