Rechtssatz RS0027142
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027142
Entscheidungsdatum
01.12.1982
Rechtssatz
Das Übersehen eines schmalen Feuerzeuges bei der Personsdurchsuchung und die Unterbringung eines nur leicht alkoholisierten Verhafteten in einer Arrestzelle ohne Signalanlage wiegt gegenüber dem Selbstverschulden des Arrestanten, der die Zelle vorsätzlich in Brand setzte und hiebei schwere Verletzungen erlitt, so gering, daß ein Amtshaftungsanspruch des Verletzten gegen den Rechtsträger, der für die seinen Organen unterlaufenen Fahrlässigkeit zu haften hätte, abzulehnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027142
Dokumentnummer
JJR_19821201_OGH0002_0010OB00019_8200000_001