Rechtssatz RS0027147
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027147
Entscheidungsdatum
15.03.1979
Rechtssatz
Auch bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens muß davon ausgegangen werden, daß schwere Körperverletzungen selbst dann nicht bagatellisiert werden dürfen, wenn sie allenfalls in einem bestimmten Personenkreis gegenüber einem falsch verstandenen Männlichkeitsbegriff gering geachtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027147
Dokumentnummer
JJR_19790315_OGH0002_0070OB00577_7900000_003