Rechtssatz RS0027234
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027234
Entscheidungsdatum
21.11.1974
Rechtssatz
Der bloße Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen aus dem Gebiete der Arbeitsvermittlung, daß die Geschädigte trotz der erlittenen Unfallsverletzungen in einer anderen Berufssparte ein höheres Einkommen beziehen könnte, ersetzt nicht die den Schädiger treffende Behauptungspflicht und Beweispflicht, über den schuldhaften Verstoß des Geschädigten gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0027234
Dokumentnummer
JJR_19741121_OGH0002_0020OB00254_7400000_001