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Rechtssatz RS0027395×

Rechtssatz RS0027395

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027395

Geschäftszahl

2Ob319/68; 2Ob11/83

Entscheidungsdatum

01.02.1983

Rechtssatz

Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Nachfolgeverkehr zu beobachten, obwohl für diesen infolge der Breite des Anhängers Blinkzeichen und Handzeichen erst auf kurze Distanz sichtbar wurden, und eines Personenkraftwagen - Lenkers, der in zu knappem Seitenabstand überholt und mehrere auf eine Kreuzung hinweisende Verkehrszeichen übersieht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 319/68
    Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 319/68
    Veröff: ZVR 1969/230 S 203
  • 2 Ob 11/83
    Entscheidungstext OGH 01.02.1983 2 Ob 11/83
    nur: Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Nachfolgeverkehr zu beobachten, obwohl für diesen infolge der Breite des Anhängers Blinkzeichen und Handzeichen erst auf kurze Distanz sichtbar wurden, und eines Personenkraftwagen - Lenkers, der überholt und. (T1) Beisatz: Auf die unklare Verkehrssituation verspätet reagiert. (T2) Veröff: ZVR 1984/67 S 74

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0027395

Dokumentnummer

JJR_19681128_OGH0002_0020OB00319_6800000_001