Rechtssatz RS0027397
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027397
Entscheidungsdatum
09.01.1975
Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1, wenn der Kläger links blinkend mit seinem Personenkraftwagen unter Einhaltung einer Geschwindigkeit von ca siebzig km/h einem Lastkraftwagenzug vorfährt, aber nicht um zu überholen, sondern um nach links in einen Interessentenweg einzubiegen, worauf der mit seinem Personenkraftwagen in Überholabsicht unmittelbar folgende Beklagte auf den bis auf zwanzig km/h abbremsenden Personenkraftwagen des Klägers auffährt.
Schlagworte
Auto Pkw Kfz, Lkw
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0027397
Dokumentnummer
JJR_19750109_OGH0002_0020OB00298_7400000_001