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Rechtssatz RS0027407

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027407

Geschäftszahl

4Ob51/70

Entscheidungsdatum

23.06.1970

Rechtssatz

Wenn einem Dienstgeber die vielfache Übertretung eines vom ihm erlassenen Verbotes zur Kenntnis gelangt und von ihm geduldet wird, muß dieses Verbot als stillschweigend widerrufen angesehen werden. Wenn für den bei einem Arbeitsunfall verletzten Dienstnehmer der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich vorhersehbar war und er dennoch eine Handlung gesetzt hat, die im Zusammenwirken mit Handlungen eines anderen zur Verletzung geführt hat, trifft ihn ein Mitverschulden nach Paragraph 1304, ABGB.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 51/70
    Entscheidungstext OGH 23.06.1970 4 Ob 51/70
    Veröff: SozM IA/e,895

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027407

Dokumentnummer

JJR_19700623_OGH0002_0040OB00051_7000000_001