Rechtssatz RS0027407
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027407
Entscheidungsdatum
23.06.1970
Rechtssatz
Wenn einem Dienstgeber die vielfache Übertretung eines vom ihm erlassenen Verbotes zur Kenntnis gelangt und von ihm geduldet wird, muß dieses Verbot als stillschweigend widerrufen angesehen werden. Wenn für den bei einem Arbeitsunfall verletzten Dienstnehmer der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich vorhersehbar war und er dennoch eine Handlung gesetzt hat, die im Zusammenwirken mit Handlungen eines anderen zur Verletzung geführt hat, trifft ihn ein Mitverschulden nach § 1304 ABGB.Wenn einem Dienstgeber die vielfache Übertretung eines vom ihm erlassenen Verbotes zur Kenntnis gelangt und von ihm geduldet wird, muß dieses Verbot als stillschweigend widerrufen angesehen werden. Wenn für den bei einem Arbeitsunfall verletzten Dienstnehmer der Eintritt des Schadens als wahrscheinlich vorhersehbar war und er dennoch eine Handlung gesetzt hat, die im Zusammenwirken mit Handlungen eines anderen zur Verletzung geführt hat, trifft ihn ein Mitverschulden nach Paragraph 1304, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027407
Dokumentnummer
JJR_19700623_OGH0002_0040OB00051_7000000_001