Rechtssatz RS0027417
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027417
Entscheidungsdatum
12.06.1969
Rechtssatz
Gleichteiliges Verschulden zweier Kraftfahrzeug - Lenker, von denen der eine, aus einer Grundstücksausfahrt kommend, den Verkehr auf der Fahrbahn nicht schon vom erstmöglichen Punkt aus beobachtet und sein Fahrzeug so anhält, daß es 1,40 Meter der Fahrbahn blockiert, während der andere, im Vorrang Befindliche dieses Fahrzeug trotz Wahrnehmungsmöglichkeit auf mindestens fünfundzwanzig Meter erst auf etwa neun Meter bemerkt und mit relativ überhöhter Geschwindigkeit fährt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0027417
Dokumentnummer
JJR_19690612_OGH0002_0020OB00155_6900000_001