Rechtssatz RS0027482
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027482
Entscheidungsdatum
23.11.1977
Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig km/h) einhält und zu weit rechts fährt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027482
Dokumentnummer
JJR_19771123_OGH0002_0080OB00164_7700000_001