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Rechtssatz RS0027680

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027680

Geschäftszahl

8Ob31/85

Entscheidungsdatum

24.10.1985

Rechtssatz

Bei einem sechsjährigen Kind, das noch gar nicht die Schule besucht, ist auch bei gewöhnlichem Entwicklungsgrad die erzieherische Belehrung über das Verkehrsverhalten durch Eltern und sonstige Erziehungspersonen noch keineswegs so gefestigt, daß es nach seinen Fähigkeiten in der Lage wäre, das Verbotene seines Verhaltens stets zu erkennen, geschweige denn sich stets gemäß den erhaltenen Belehrungen zu verhalten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 31/85
    Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 31/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0027680

Dokumentnummer

JJR_19851024_OGH0002_0080OB00031_8500000_001