Rechtssatz RS0027684
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027684
Entscheidungsdatum
13.10.1982
Rechtssatz
Daß ein Hauptschüler in der Lage ist, einzusehen, daß er die Mutter eines anderen Schülers - auch wenn ihn diese an der Schultasche festhält - nicht tätlich angreifen darf und daß bei einem derartigen Angriff Verletzungen möglich sind, ist nicht zweifelhaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0027684
Dokumentnummer
JJR_19821013_OGH0002_0060OB00768_8200000_001