Rechtssatz RS0027738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027738
Entscheidungsdatum
16.12.1970
Rechtssatz
Das Gesetz sieht im § 1310 ABGB den Zuspruch des ganzen Ersatzes oder eines billigen Teiles desselben vor. Das bedeutet aber nicht, daß sämtliche geltend gemachten Ansprüche gekürzt oder im selben Verhältnis gekürzt werden müßten, wenn die Billigkeit eine Kürzung verlangt (hier: Zehnjähriger fügt dem ihn neckenden neuneinhalbjährigen Spielgefährten durch den Wurf einer Eisenachse eines Spielzeugautos schwere Kopfverletzung zu. Voller Zuspruch des Schmerzengeldes, Kürzung der übrigen Ansprüche um ein Drittel).Das Gesetz sieht im Paragraph 1310, ABGB den Zuspruch des ganzen Ersatzes oder eines billigen Teiles desselben vor. Das bedeutet aber nicht, daß sämtliche geltend gemachten Ansprüche gekürzt oder im selben Verhältnis gekürzt werden müßten, wenn die Billigkeit eine Kürzung verlangt (hier: Zehnjähriger fügt dem ihn neckenden neuneinhalbjährigen Spielgefährten durch den Wurf einer Eisenachse eines Spielzeugautos schwere Kopfverletzung zu. Voller Zuspruch des Schmerzengeldes, Kürzung der übrigen Ansprüche um ein Drittel).
Entscheidungstexte
- 6 Ob 311/70
Entscheidungstext OGH 16.12.1970 6 Ob 311/70
Veröff: JBl 1971,312 = RZ 1971,124
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027738
Dokumentnummer
JJR_19701216_OGH0002_0060OB00311_7000000_001