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Rechtssatz RS0027738

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027738

Geschäftszahl

6Ob311/70

Entscheidungsdatum

16.12.1970

Rechtssatz

Das Gesetz sieht im Paragraph 1310, ABGB den Zuspruch des ganzen Ersatzes oder eines billigen Teiles desselben vor. Das bedeutet aber nicht, daß sämtliche geltend gemachten Ansprüche gekürzt oder im selben Verhältnis gekürzt werden müßten, wenn die Billigkeit eine Kürzung verlangt (hier: Zehnjähriger fügt dem ihn neckenden neuneinhalbjährigen Spielgefährten durch den Wurf einer Eisenachse eines Spielzeugautos schwere Kopfverletzung zu. Voller Zuspruch des Schmerzengeldes, Kürzung der übrigen Ansprüche um ein Drittel).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 311/70
    Entscheidungstext OGH 16.12.1970 6 Ob 311/70
    Veröff: JBl 1971,312 = RZ 1971,124

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027738

Dokumentnummer

JJR_19701216_OGH0002_0060OB00311_7000000_001