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Rechtssatz RS0027866

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027866

Geschäftszahl

9ObA209/88

Entscheidungsdatum

12.10.1988

Rechtssatz

Wird dem Arbeitnehmer ein nach seinem äußeren Bild lediglich zur Bestätigung des mündlichen Abschlusses des Arbeitsvertrages dienendes und damit als Wissensklärung zu wertendes Schreiben zur Unterfertigung übersandt, muß der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, daß es ein als Willenserklärung aufzufassendes Anbot auf Abänderung der mündlichen getroffenen Vereinbarung zu seinem Nachteil enthält. Darauf ist bei der am Emfpängerhorizont orientierten Auslegung nach Paragraph 914, ABGB Bedacht zu nehmen. Auch die Nichtaufnahme eines mündlich vereinbarten Punktes in dieses Bestätigungsschreiben ist ohne rechtliche Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 209/88
    Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 209/88
    Veröff: RdW 1989,107

Schlagworte

SW: Interpretation, Bestätigungsschreiben, Erscheinungsbild, Erklärung, Weglassen, Angestellte, Dienstvertrag, schriftlich, Angebot, Vertragsabschluß

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027866

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00209_8800000_001