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Rechtssatz RS0027913

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0027913

Geschäftszahl

9ObA302/88

Entscheidungsdatum

11.01.1989

Norm

AngG §7 Abs4
AngG ArtII Abs1

Rechtssatz

Es ist Angestellten von Wirtschaftstreuhändern untersagt, ohne Einwilligung des Dienstgebers Aufträge, die in das Gebiet der geschäftlichen Tätigkeit des Dienstgebers fallen, auf eigene oder fremde Rechnung zu übernehmen, sofern dadurch das geschäftliche Interesse des Dienstgebers beeinträchtigt wird. Unter Beeinträchtigung des Interesses ist nicht nur die effektive Herbeiführung eines Schadens zu verstehen, sondern es fallen darunter auch Eingriffe in die geschäftliche Interessensphäre des Arbeitgebers überhaupt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 302/88
    Entscheidungstext OGH 11.01.1989 9 ObA 302/88
    Veröff: RdW 1989,280 = Arb 10765

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Geschäftszweig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0027913

Dokumentnummer

JJR_19890111_OGH0002_009OBA00302_8800000_002